Hausordnung für die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge
in der Stadt Brandenburg an der Havel
Vorbemerkung
Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Menschen in den GemeinschaftsUnterkünften. Hierin stehen Rechte und Pflichten. Die Hausordnung gilt für alle dort lebenden Personen.
In der Gemeinschaftsunterkunft erfolgt ein respektvoller Umgang miteinander. Es wird tolerant miteinander umgegangen, Konflikte werden mit Worten gelöst.
Die Stadt Brandenburg an der Havel möchte das friedliche Zusammenleben ermöglichen, unabhängig von Nationalität, Religion oder Geschlecht der Bewohnerschaft.
Wer in der Unterkunft randaliert oder andere Personen belästigt oder bedroht, hat mit Strafe zu rechnen.
Den Anweisungen vom Betreuungs- und Sicherheitspersonal ist zu folgen.
1. Unterkunft und Einrichtung
Die Hausleitung weist jedem/-er neuen Bewohner/-in einen Platz in der Unterkunft zu und kann auch Verlegungen anordnen.
Ansprüche auf die Zuweisung eines bestimmten Raumes, oder eines Einzelzimmers bestehen nicht.
Ein eigenmächtiger Wechsel oder Tausch der zugeteilten Räume ist nicht möglich.
2. Ruhegebot
Jede/r Bewohner/in und Besucher/in verhält sich so, dass andere Menschen nicht durch ihn gestört werden.
Die Ruhezeiten gelten täglich zwischen 13 Uhr und 15 Uhr (Mittagsruhe) und zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (Nachtruhe). In dieser Zeit ist das Lärmen (z.B. durch laute Musik, lautes Fernsehen, lautes Reden, Türenschlagen oder ähnliches) zu vermeiden.
Die Mittags- und Nachtruhe der Mitbewohner darf nicht gestört werden.
3. Umgang mit Gegenständen in der Unterkunft
Die Unterkunftsräume und das Mobiliar sowie die sonstigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind Eigentum der Stadt und pfleglich zu behandeln.
Wer die Gegenstände beschädigt hat, muss die Reparatur oder den Ersatz bezahlen. Eltern müssen auch Schäden bezahlen, die ihre Kinder verursacht haben.
Es ist nicht gestattet, am vorhandenen Mobiliar oder in Räumen Veränderungen vorzunehmen.
Schäden in den Räumen oder am Haus müssen der Hausleitung schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Die Lagerung von Gegenständen in den Kellerräumen oder auf dem Grundstück ist verboten. Die dort gelagerten Gegenstände werden nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung zu Lasten des Verursachers entsorgt.
4. Auszug / Schlüssel – Rückgabe, Verlust / Aufbewahrung
Schlösser in den Türen dürfen nicht ausgetauscht werden. Schlüssel dürfen nicht vervielfältigt und auch nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Alle Schlüssel müssen bei Auszug zurückgegeben werden.
Der Verlust des Schlüssels ist der Hausleitung zu melden. Sofern keine Rückgabe erfolgt oder Schlüssel verloren gehen, sind die Kosten für den Ersatz der Schlüssel vom verantwortlichen Bewohner zu tragen. Der bei Einzug ggf. einbehaltene Pfand für die ausgehändigten Schlüssel wird bei Auszug, sollten nicht alle Schlüssel vollzählig abgegeben werden, nicht zurückgezahlt.
Wenn Sie ausziehen, müssen Sie die Hausleitung informieren. Die Räume müssen sauber und ordentlich hinterlassen werden. Lässt ein Bewohner nach seinem Auszug persönliche Gegenstände zurück, werden diese maximal 3 Monate aufbewahrt. Der Platz wird jedoch bei Bedarf zwischenzeitlich neu belegt.
Die Aufbewahrung bezieht sich nur auf Gegenstände, die ohne besonderen Aufwand lagerungsfähig sind, andere werden entsorgt. Für zurückgelassene Gegenstände und Sachen wird seitens der Einrichtung und der Stadt keine Haftung übernommen.
5. Pflicht zur Mitarbeit bei Reinigung
Bewohnerzimmer
Jeder Bewohner reinigt sein Zimmer mindestens einmal pro Woche eigenständig.
Die Zimmer sollen ganzjährlich mindestens einmal täglich gelüftet werden, auch bei kalten Außentemperaturen.
Gemeinschafts- und Außenflächen
Die Außenflächen sind ordentlich zu pflegen. Müll und Zigarettenreste sollen aufgesammelt werden.
Jeder Bewohner hält Flure und Treppenhäuser stets sauber.
Alle Bewohner sind nach näherer Anweisung durch die Hausleitung zur Mitarbeit bei der Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume sowie Küchen, Flure, Treppen, Toiletten etc. verpflichtet.
Küchen
Die Küche ist stets sauber zu halten.
Nach der Benutzung ist darauf zu achten, dass die Herdplatten sowie Backöfen ausgeschaltet sind. Auf den Herden dürfen nur Töpfe und Pfannen benutzt werden. Herd, Arbeitsflächen und Spülbecken sind nach jedem Gebrauch zu säubern.
Die Küchen können zwischen 06.00 — 21.00 Uhr genutzt werden. In begründeten Fällen kann die Hausleitung Ausnahmen gestatten.
Zwischen 21.00 — 22.00 Uhr wird die Küche von den im Putzplan vorgesehenen Bewohnern gereinigt.
Jeder Bewohner hält sich an den vorgegebenen Putzplan für die Gemeinschaftsküchen und geht dieser Arbeit selbstständig nach.
6. Wäsche waschen und trocknen
Für das Waschen der Wäsche stehen Waschmaschinen zur Verfügung. Sie sind grundsätzlich nicht während der Nachtruhe zu nutzen.
Den Ablauf des Wäschewaschens legt die Hausleitung den örtlichen Gegebenheiten entsprechend fest. (siehe Aushang!)
Für das Trocknen der Wäsche stehen Trockenräume zur Verfügung. In den Wohn- und Schlafräumen ist es nicht gestattet.
Die Hausleitung haftet nicht für Schäden oder Diebstahl.
7. Krankheiten und Schädlingsbefall
Ansteckende Krankheiten und Schädlinge wie Kakerlaken oder andere sind sofort der Hausleitung zu melden.
8. Brandschutz, elektrische Anlage, Antennen u.ä., Fluchtwege
Feuermelder und Feuerlöscher werden ausschließlich im Fall eines Brandes genutzt.
Im Falle eines Feueralarms hat sich jeder Bewohner unverzüglich zum ausgeschilderten Sammelplatz zu begeben. Die Gebäude werden erst nach Freigabe der Feuerwehr wieder betreten.
Elektrische Anlagen sind zum Beispiel Heizungen. Daran darf nichts verändert werden. Die Heizungen dürfen im Winter nicht ganz abgeschaltet werden. Auch nicht, wenn man mehrere Tage weg ist. Die Einrichtung wird ausreichend beheizt; ein zusätzliches Beheizen mit elektrischen Geräten oder Gasheizöfen ist nicht gestattet. Wärme-Thermostate und Rauchmelder dürfen nicht zugehangen werden.
Große elektrische Geräte dürfen nicht in den Zimmern angeschlossen werden. Das sind zum Beispiel Kochplatten oder Elektro-Heizungen.
Das Aufhängen von Vorhängen und das Auslegen von Teppichen in den Zimmern ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.
Im Haus ist jegliches offene Feuer z.B. durch Kerzen, Tischfeuerwerk verboten.
Die Fluchtwege in den Gebäuden sind immer freizuhalten. Es dürfen keine Gegenstände in den Fluren und Treppenhäusern der Unterkünfte abgestellt werden. Kinderwagen sind so aufzustellen, dass die Fluchtwege nicht versperrt werden. Mobiliar und Gegenstände, die die Flucht- und Rettungswege versperren, werden entfernt.
Dach- und Fensterantennen sowie Satellitenschüsseln — ohne elektrischen Motor — dürfen nur in Zustimmung mit der Hausleitung angebracht werden.
Die Installation von Telefonanschlüssen, der Einbau fest installierter Antennenanlagen, eigenmächtige Veränderung an den elektrischen Leitungen, sowie das Bohren von Löchern für Kabelführungen in Mauern, Fenster- und Türstöcken oder ähnliches sind nicht erlaubt.
9. Betreten der Räume
Die Bewohner müssen dem Betreuungs- und Sicherheitspersonal jederzeit nach Aufforderung und zu vorab vereinbarten Zeitpunkten den Zutritt zu den Wohnräumen ermöglichen.
Die Hausleitung oder deren Vertretung ist befugt, die Unterkunftsräume jederzeit zu öffnen und zu betreten, um
- eine Person zügig unterzubringen,
- eine Gefahr abzuwenden,
- die Anwesenheit unbefugter Personen zu überprüfen und dieselben zu entfernen.
Besteht die Gefahr einer Gewaltanwendung oder bestehen Anhaltspunkte für das Verüben anderer Straftaten, kann die Hausleitung polizeiliche Hilfe anfordern, um Straftaten zu verhindern.
10. Alkoholgenuss, Rauchen, Drogen, Waffen
In den Räumen und auf dem Grundstück darf kein Alkohol getrunken werden.
In den Räumen darf nicht geraucht werden. Auch das Rauchen von E-Zigaretten und Shishas ist in den Zimmern und dem Gebäude untersagt.
Der Besitz und der Handel und das Nehmen von Drogen sind in der Unterkunft und auf dem Außengelände verboten.
Der Besitz und das Mitführen von Waffen, Dekorations- und Spielzeugwaffen und deren Gebrauch sind verboten.
11. Müllentsorgung
Müll darf nur in zugelassenen Müll-Behältern entsorgt werden.
In den Toiletten und Abflussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln u.ä. entsorgt werden.
Verpackungen aus Plastik oder Metall kommen in die gelben Säcke.
Obstschalen und Teebeutel und Kaffee-Filter sind Bio Müll. Dieser muss täglich in den dafür vorgesehenen Tonnen im Außenbereich entsorgt werden.
Rest-Müll ist einmal in der Woche in den dafür vorgesehenen Müll-Behälter zu entsorgen.
12. Fahrräder / Motorräder / Kinderwagen
Fahrräder oder Motorräder dürfen nicht innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft abgestellt werden. Das Abstellen ist nur im Außenbereich des zugehörigen Grundstücks in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig. Für die Sicherheit der abgestellten Gegenstände sind die Bewohner selbst verantwortlich.
Das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus ist nur dann gestattet, wenn Treppen, Türen oder Feuermelder nicht behindert werden. Die Fluchtwege müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit freigehalten werden.
13. Gewerbliche Tätigkeiten
Gewerbliche Tätigkeiten dürfen weder in der Unterkunft noch auf dem Grundstück ausgeübt werden.
14. Tierhaltung
Es dürfen keine Haustiere in den Unterkünften gehalten werden.
15. Öffentliche Meinungsbekundungen
In der Unterkunft und dem zugehörigen Außengelände ist jede religiös-missionarische oder parteipolitische Tätigkeit untersagt.
Aufkleber, Plakate oder Graffiti können öffentliche Meinungs-Bekundungen sein und dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Hausleitung angebracht werden. Das Entfernen muss vom Verursacher übernommen werden.
16. Besucher / Gäste
Besucher dürfen zwischen 08.00 — 22.00 Uhr auf das Gelände. Sie sind von dem/r besuchten Bewohner/in persönlich am Eingang des Grundstücks abzuholen.
Besucher müssen sich vor dem Sicherheitspersonal an der Pforte / Rezeption ausweisen, werden im Besucherbuch eingetragen und erhalten dort einen Besucherausweis. Dieser wird beim Verlassen des Geländes wieder abgegeben. Der Bewohner dient dem Sicherheitspersonal während des gesamten Besuches als Ansprechpartner.
Das Übernachten von Gästen, die auf Einladung eines Bewohners / einer Bewohnerin in der Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Verbundwohnung übernachten möchten, muss bei der Hausleitung persönlich beantragt werden. Der / die besuchte Bewohner/in teilt hierfür Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Gastes sowie die erwartete Dauer des Aufenthalts mit. Der Sicherheitsmitarbeiter hat die Angaben durch Einsichtnahme von geeigneten Ausweisen zu prüfen.
Die Zahl der Übernachtungen soll 3 Tage im Kalendermonat nicht überschreiten; bei einer besonderen Begründung (z.B. Arbeitsaufnahme, Pflege eines Angehörigen) dürfen 7 Tage im Kalendermonat nicht überschritten werden.
Auf eine Besuchs- oder Übernachtungserlaubnis besteht kein Anspruch, sie kann auch jederzeit von der Hausleitung widerrufen werden, insbesondere bei Überschreitung der Höchstdauer oder bei Störung des allgemeinen Ruhe- und Sicherheitsbedürfnisses der Bewohnerinnen und Bewohner und Verstößen gegen die Hausordnung.
Eine Liste mit günstigen Unterkünften für Gäste kann bei den Sozialarbeiter/innen erfragt werden.
17. Meldepflichten der Bewohner/-innen
Jeder Bewohner ist verpflichtet der Hausleitung unverzüglich zu melden:
- Feuer, Brandgefahr o Ansteckende Krankheiten o Ungeziefer;
- in der Gemeinschaftsunterkunft begangene strafbare Handlungen, insbesondere;
- Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Diebstahl, Sachbeschädigung,
- Besitz von Drogen und Handel damit Schäden in und an den Gebäuden, insbesondere an Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie an Einrichtungsgegenständen.
18. Postausgabe
Das Verfahren der Postausgabe regelt die jeweilige Hausleitung.
Post, die nicht abgeholt wird, wird an den Absender zurückgesendet.
19. Vorübergehende Abwesenheit und Allgemeine Grundsätze der Unterbringung / Meldepflichten / Mitteilungspflichten
Der Hausleitung und der Sozialbehörde sind unverzüglich zu melden:
- Die Änderung des ausländerrechtlichen Status
- Geburten, Eheschließung, Todesfall, Namensänderung usw.
Bewohner, die sich länger als 10 Tage außerhalb der Unterkunft aufhalten möchten, müssen dieses zuvor unter Angabe der Anschrift, unter der sie erreichbar sind, der Hausleitung mitteilen. Ausreisepflichtige Bewohner der die Unterkunft für mehr als 3 Tage verlassen will, hat dieses der Ausländerbehörde zuvor anzuzeigen.
Die Rückkehr ist der Hausleitung unverzüglich mitzuteilen.
Die allgemeinen Grundsätze der Unterbringung und zu Melde- und Mitteilungspflichten sind als Anlage Bestandteil der Hausordnung und von jedem Bewohner zu erfüllen.
20. Haftung
Die Bewohnerinnen und Bewohner haften für Schäden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum haften die Hausleitung und die Stadt Brandenburg an der Havel nicht
21. Hausrecht / Hausverbot
Die Hausleitung ist berechtigt, Hausverbot auszusprechen, wenn Bewohner/ innen wiederholt gegen die Regeln der Hausordnung verstoßen. Die Hausleitung beurteilt dabei Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das Hausverbot bedeutet das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in der Gemeinschaftsunterkunft und auf dem dazugehörenden Gelände. Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit entscheidet über die weitere Unterbringung die Hausleitung gemeinsam mit der Stadt Brandenburg an der Havel. Ein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft besteht nicht.
22. Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft.
Anlage
Allgemeine Grundsätze der Unterbringung / Meldepflichten / Mitteilungspflichten für Bewohner und Bewohnerinnen der Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Brandenburg an der Havel“